Notifikationen noch nach aktuellem Recht: Die Zeit läuft ab
Bild: DUDEN Die EU hat die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen umfassend geändert. Ihre neue Verordnung kommt schrittweise zur Anwendung. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Einreichung von Notifikation in und aus dem EU-Raum. Wollen Sie, dass Ihr Notifikation noch nach derzeitigem, Ihnen bekanntem Verfahren behandelt wird, müssen Sie sich beeilen: Die derzeitige EU-Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 gilt nur noch für die Notifizierung, die v