Zwischenstand: BAFU-Vollzugshilfe Abgaswartung
- VSMR Geschäftsstelle
- 16. Apr.
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Aktualisiert: vor 5 Tagen
Das BAFU hat uns über den Stand der BAFU-Vollzugshilfe «Abgaswartung von Maschinen und Geräten - Wartungsanforderungen für Verbrennungsmotoren von Maschinen und Geräten ohne Strassenzulassung ab der Abgasstufe V» informiert. Die Vollzugshilfe wird voraussichtlich im Sommer 2025 publiziert.
Demzufolge wird bei der Abgaswartung von Selbstzündungsmotoren von nicht für den Strassenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten ohne Strassenzulassung (ohne Kontrollschild) der Abgasstufe V und mit einer Leistung ≥ 19 bis ≤ 560 kW ein Wechsel der Messmethodik stattfinden: Die Trübungsmessung wird von der Partikelanzahl-Messung abgelöst.
Der Zeitpunkt der Umstellung ist wie folgt:
1. Januar 2026: für neu in Verkehr gebrachte Maschinen und Geräte der Abgasstufe V
1. Januar 2027: für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen und Geräte der Abgasstufe V bei der nächsten fälligen Abgaswartung
Sobald die Vollzugshilfe publiziert ist, werden wir Sie informieren.
Für Maschinen und Geräte bis Stufe IV gibt es folgende Kommunikation: Vorschriften bis und mit Stufe IV - wie dies kantonal effektiv kontrolliert und vollzogen wird, kann sehr unterschiedlich sein.
Siehe auch die unten verknüpften Blog-Beiträge über die BAFU-Vollzugshilfe «Abgaswartung».