BAFU-Marktüberwachung im Bereich «mobile Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor (ohne Strassenzulassung)»
- VSMR Geschäftsstelle
- 21. Juli
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Aktualisiert: 6. Aug.
Das BAFU kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotor auf Basis von Artikel 37 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Bei der Marktüberwachung geht es darum, systematische Fälle von Nicht-Konformität zu erkennen und diesen nachzugehen. Dazu zählen Typgenehmigungen oder Kennzeichnungen von Maschinen, die nicht den LRV-Anforderungen (Stufe V) entsprechen. Einzelfälle, wie nicht funktionierende Filtersysteme, werden im Rahmen des regulären Vollzugs behandelt und sind nicht Bestandteil der Marktüberwachung.
Die Marktüberwachung umfasst hauptsächlich folgende Aktivitäten:
Präventiv: Das BAFU informiert Hersteller, Händler und Betreiber über die gesetzlichen Vorschriften und die technischen Anforderungen für das Inverkehrbringen von Maschinen und Geräten.
Proaktiv: Das BAFU kontrolliert bei Herstellern, Importeuren und auf Messen stichprobenweise, ob die angebotenen Motoren über eine Typgenehmigung verfügen und entsprechend gekennzeichnet sind.
Reaktiv: Das BAFU reagiert auf Meldungen durch Marktbeobachter (Konkurrenzunternehmen, «Whistleblower», Drittpersonen, …) oder auf Hinweise von anderen Behörden.
Das BAFU weist darauf hin, dass vermehrt Stichproben in Maschinenkategorien, die ein erhöhtes Risiko für Nicht-Konformitäten aufweisen, vorgesehen sind.
Weitere Details finden Sie auf der BAFU-Website: