Erleichterte Gefahrgut-Beförderung von bleihaltigen Metalllegierungen auf der Schiene
- VSMR Geschäftsstelle

- 3. Nov.
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Aktualisiert: 4. Nov.
Die Schweiz unterzeichnet ebenfalls die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2025
Im Blog-Beitrag und in mehreren Newslettern informierte Sie der VSMR über die mögliche Gefahrgut-Problematik von bleihaltigen Metalllegierungen. Zuerst unterzeichnete die Schweiz die Multilaterale Vereinbarung M366 für den Transport auf der Strasse und nun auch die multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2025 für den Transport auf der Schiene. Dies führt zu vorübergehenden Erleichterungen bei der Gefahrgut-Beförderung der genannten Materialien.
Auszug aus dem Mail des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom 3. November 2025:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schweiz die multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2025 unterzeichnet hat. Diese Vereinbarung betrifft die Beförderung von Metalllegierungen in fester Form, die Blei enthalten und der UN-Nummer 3077 („Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g.“) zugeordnet sind. Die Vereinbarung ermöglicht es betroffenen Unternehmen – insbesondere Entsorgungsbetrieben – ihre Arbeitsabläufe und Transportvorschriften bis zum 31. August 2027 anzupassen. Ziel ist es, die neu ins Gefahrgutrecht aufgenommenen Produkte künftig vorschriftskonform befördern zu können. Die aktuellen durch die Schweiz unterzeichneten multilateralen Vereinbarungen werden jeweils auf der Website der BAV und der OTIF publiziert: Transportvorschriften - BAV: Multilaterale Sondervereinbarungen Gefährliche Güter – RID » OTIF: Notifizierungen der Mitgliedstaaten, 1.5.1.1
