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Grenzüberschreitende Verbringung Österreich – neuer Internetauftritt

  • Autorenbild: VSMR Geschäftsstelle
    VSMR Geschäftsstelle
  • 7. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Sept.

Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist in Österreich seit April 2025 das neuformierte «Bundesministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft» (BMLUK) zuständig.



Im Register links finden Sie den Titel «Aktuelle Meldungen» und dort erste Ausführungen zur neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 1157/2024:


Ab Herbst 2025 sollen zum Thema «Neue Abfallverbringungsverordnung» ausführlichere Informationen sowie aktualisierte Muster und Vorlagen auf der Website des BMLUK zur Verfügung stehen.


Sicherheitsleistung – neues Berechnungstool


Mit der Umsetzung der EU-VerbringungsV 1157/2024 wird in Österreich auch die Bestimmung der Höhe von Sicherheitsleistungen oder entsprechenden Versicherungen erleichtert. Künftig soll dies bereits vor Antragsstellung über ein auf der Website des BMLUK verfügbares Berechnungstool möglich sein.


Für diejenigen, die Abfälle mit Österreich (Export, Import) verbringen, lohnt es sich, diese Website in den nächsten Monaten immer wieder zu besuchen.

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