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Stellungnahme: Konsultation Vollzugshilfe VeVA Inland

  • Autorenbild: VSMR Geschäftsstelle
    VSMR Geschäftsstelle
  • 28. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Apr. 2024

Der VSMR postuliert weiterhin den Grundsatz «Kritische Schadstoffe in/an Metallobjekten sind - vor der Weiterleitung an den freien «Schrott / Altmetallhandel» - an der Anfallstelle resp. in der Verantwortung der «Verursacher» (Rückbau) zu dekontaminieren oder als entsprechend kontrollpflichtiger Abfall nach VeVA zu klassieren».


Die Umsetzung dieser «Ideal-Vorstellung» lässt sich in der Praxis jedoch nicht ohne behördlich anerkannte Lenkungsvorgaben (Bsp.: Toleranzkriterien; Grenzwerte; usw.) realisieren.



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