Vollzugshilfe-Modul «Allgemeine Bestimmungen der VVEA» mit Muster-Betriebsreglement erschienen
- VSMR Geschäftsstelle
- 31. März
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Aktualisiert: 31. März
Mitte März hat der Bundesrat das seit Langem fällige Modul publiziert. Bei der Erarbeitung waren Thomas Bähler und Markus Fehr in der Arbeitsgruppe dabei, die Arbeiten haben noch vor der Pandemie begonnen.
In diesem Modul werden allgemeine Klärungen und Definitionen vorgenommen, die für den gesamten Abfall- und Recyclingbereich Geltung haben. So finden sich darin die Definition von Abfall sowie die Abgrenzung zwischen Abfall und Produkt (Abfallende), der Bereich Stand der Technik wird eingehend erläutert, ebenso die Regeln für die Aus- und Weiterbildungspflichten in der Branche. Und erstmals erfolgen Klärungen zum Betriebsreglement einer Abfallanlage, inklusive einem Muster-Betriebsreglement.
In der Arbeitsgruppe haben die Branchenverbände darauf gedrängt, dass kein generelles Betriebsreglement publiziert wird, da ein solches den grossen Unterschieden bei den Abfallanlagen nicht entsprechen könnte. Man hat sich nun doch zu diesem Weg entschieden, aber im Rahmen von Gesprächen mit dem Cercle déchets haben die Kantone Hand geboten, dass sie allfällige Branchen-Muster von Verbänden gerne berücksichtigen würden. Diesen Ball werden wir gerne wieder aufnehmen.
Das Vollzugshilfe-Modul richtet sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden, es ist aber auch eine willkommene Klärung für die betroffenen Recyclingbetriebe. Darin findet sich nichts Überraschendes oder grundsätzlich Neues, aber wir legen allen Mitgliedern die Lektüre wärmstens ans Herz. Dieses Modul wird die Branchen-Referenzquelle für die darin enthaltenen Fragen setzen.
Allgemeine Bestimmungen der VVEA
Muster «Betriebsreglement nach VVEA»
Vollzugshilfen des BAFU und Mitteilungen des BAFU als Vollzugsbehörde:
siehe Vollzugshilfe VVEA, Modul: Allgemeine Bestimmungen der VVEA