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TeKo-Flash 3-2024

Aktualisiert: 13. Jan.

Nina Misteli, Leiterin Technische Kommission, Dezember 2024.


Die Sitzungen der technischen Kommission bieten einen zentralen Rahmen für den regelmässigen Austausch zu aktuellen Themen. Mehrmals im Jahr bereitet die Leitung relevante Informationen und Diskussionspunkte gezielt vor, um eine effiziente und fokussierte Bearbeitung während der Treffen zu ermöglichen.


Am 27. November 2024 fand die zweite TeKo-Sitzung des Jahres 2024 statt. Die Sitzungen 2025 sind wie folgt geplant:


  • Mittwoch, 26.03.2025

  • Mittwoch, 18.06.2025

  • Mittwoch, 26.11.2025


Insbesondere stehen neue gesetzliche Vorgaben und deren konkrete Herausforderungen, sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen für die Mitglieder im Vordergrund. In diversen Begleitgruppen werden Themen vertiefter besprochen und bearbeitet. Hier ein Überblick zu den aktuellen Begleitgruppen und deren Status:

 

Thema

Aktueller Lead & Zusammenarbeit

Status / Bemerkungen

EU-Abfallverbringungs-verordnung (VVA)

Manfred Eckert zusammen mit Markus Stengele, Sacha Moser, Christoph Bär, Melissa Rainer, Nina Misteli

In Arbeit

E-Conseg

BAFU

Warten auf Rückmeldung BAFU

ELOB-Überarbeitung

Nina Misteli zusammen mit Sacha Moser, Urs Gerig, Sabine Krattiger, David Wampfler, Peter Suter, Bülent Senemel,  Markus Stengele, Steve Vetterli, Roger Blesi, Patrick Wollenmann, Alex Baldinger

Kick-off: 18.12.2024 Nächstes Statusmeeting: 31.01.2025

Brände

Nina Misteli zusammen mit Viktor Häfeli + Runder Tisch

In Arbeit – Workshop an nächster TeKo-Sitzung

VIREO

Nina Misteli zusammen mit Markus Stengele

Wir wurden vom BAFU angefragt, an diesem Projekt mitzuwirken.

 

Ein herzliches DANKESCHÖN an alle, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen mitgewirkt haben! Ohne euren Einsatz und eure wertvolle Unterstützung wäre die hohe Qualität der Ergebnisse, die wir heute erreichen, nicht möglich gewesen.

 

Nachfolgend zudem wieder eine Übersicht zu aktuellen Anpassungen bei Gesetzen und Vorgaben:



Titel

Thema / Beschreibung / Links

Fristen / Termine

USG-Kreislaufwirtschaft Schweiz

Die Gesetzesänderungen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft treten überwiegend ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Ziele sind Ressourcenschonung, Umweltentlastung und Wettbewerbsförderung. Zentrale Änderungen betreffen Recycling, graue Energie, ressourcenschonendes Bauen sowie einheitliche Littering-Bussen. Einige Regelungen wie das Siedlungsabfallmonopol und Branchenorganisationen werden später konkretisiert.

Gesetzesänderungen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft treten mehrheitlich ab 2025 in Kraft

NEU:

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über Verordnungen im Umweltbereich

21.03.2025

EU-Abfallverbringungs-verordnung (VVA)

Die Mitteilung des BAFU zur aktualisierten Auflage 2025 informiert Exporteure und Importeure über die internationalen und schweizerischen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Abfallverkehr. Sie erläutert die rechtlichen Grundlagen, das Vorgehen für Ausfuhrbewilligungen und die Zustimmung zur Einfuhr.

Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen

Zudem auch noch ein Link – wo die Aufnahme der Änderung des Basler Übereinkommens in die Rechtssammlung ersichtlich ist:

AS 2024 746 - Basler Übereinkommen vom 22. März ... | Fedlex

 

Infotext aus dem TeKo-Flash 1-2024 oder auch gemäss Info Newsletter VSMR vom 04.06.2024:

Bei Abfallverbringungen in Staaten der Europäischen Union ist zusätzlich die Europäische Abfallverbringungsverordnung zu beachten.

Um Wettbewerbsverzerrungen für Schweizer Unternehmen zu vermeiden, sind Anpassungen zwischen Schweizer VeVA und EU-Abfallverbringungs-verordnung erforderlich. Es sind Begleitgruppen von Experten geplant. Der VSMR versucht sich hier ebenfalls einzubringen.

VVA seit dem 20. Mai 2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 21. Mai 2026!

Anpassung/neue Mengenschwellen für StFV

Die Anpassung der Mengenschwellen zur Störfallverordnung (StFV) für Lithiumakkumulatoren und Schwarzmasse wurde mit dem BAFU und anschliessend an der TeKo-Sitzung besprochen. Konsens besteht, dass das Hauptstörfallszenario kontaminiertes Löschwasser ist, das Oberflächen- oder Grundwasser verschmutzt. Die vorgeschlagenen Schwellenwerte (100 t für Lithiumakkumulatoren, 20 t für Schwarzmasse) gelten als sinnvoll.

Es wurde geklärt, ob Betriebe klar abgegrenzt (gemäss Einordnung der Betriebsbewilligung R152 & R153) und die Mengenschwellen angemessen sind oder ob es unerwartete Folgen für Mitglieder haben könnte.

Nächster Austausch mit BAFU: 15.01.2025

Vollzugshilfe Abgaswartung

Siehe dazu Newsletter vom 05.12.2024 (8-2024): TeKo-Flash 2-2024

Das BAFU hat zu unserer Stellungnahme vom 31.05.2024 eine Rückmeldung gegeben. Zudem wird ein Treffen geplant, um sich über das Thema persönlich auszutauschen.

Zusammengefasst der Inhalt der Rückmeldung des BAFU:

Die Publikation der Vollzugshilfe wird aufgrund von Rückmeldungen und geplanten Gesprächen verschoben. Die Partikelanzahl-Messung ist bereits erfolgreich in Strassenverkehrsämtern eingeführt und an neuen Maschinen geprüft. Die Abgaswartung bleibt nach Luftreinhalte-Verordnung Pflicht, jedoch ist die Anwendung der Partikelanzahl-Messung erst nach Veröffentlichung der Vollzugshilfe und Festlegung der Einführungsdaten verpflichtend.


Abfallverordnung – „Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025“

Dazu haben wir in zwei Stellungnahmen uns zur VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) & VVEA (Abfallverordnung) geäussert. Die Rückmeldungen dazu sind noch ausstehend.

Weitere Details unter: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025


Status Projekt E-Conseg

Dazu wurde am 22.10.2024 eine Stellungnahme an das BAFU versendet. Nun wird auf eine Rückmeldung gewartet.


Aktualisierte Vollzugshilfe – Ermittlung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm

Ermittlung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm

Die vorliegende Vollzugshilfe zeigt auf, wie der Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) störungsgerecht ermittelt und beurteilt wird. Dafür wird der Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung detailliert erläutert und auf Besonderheiten bei der Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm eingegangen. Die Anwendung in der Praxis wird anhand einer Reihe konkreter Beispiele aufgezeigt. Im Anhang werden kurz die Anforderungen an ein Lärmgutachten zu Industrie- und Gewerbelärm erläutert.

Eine kurze Diskussionsrunde an der TeKo-Sitzung hatte gezeigt, dass es sich durchaus um ein relevantes Thema für die Mitglieder handelt.


Neue Vollzugshilfe für die «Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten» (EAG)

Es wurde eine neue Vollzugshilfe für die «Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten» (EAG) veröffentlicht. Dazu gab es eine allg. Information dazu:

 

Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten



Auch im 2025 wird das Thema Brände uns wieder intensiver beschäftigen, auch wenn die Lösung des Problems vielschichtig ist und nicht mit einer einzigen Massnahme behandelt werden kann. So wird es an der nächsten TeKo Sitzung einen Workshop dazu geben, um daraus konkrete Empfehlungen abgeben zu können. An der letzten TeKo-Sitzung wurden die Umfrageergebnisse präsentiert und detailliert besprochen. Eine Sensibilisierungskampagne, welche in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden realisiert wurde, läuft aktuell noch (www.Brandgefährlich.ch).

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