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Der Beruf Recyclist / Recyclistin

Um den hohen Anforderungen, welche an die Recyclingbetriebe in ökologischer und ökonomischer Hinsicht gestellt werden, gerecht zu werden, braucht es geschulte Leute. Auf Initiative des VSMR und unter Mitarbeit des VSIA (Verband Schweizerischer Industrielieferanten für Altpapier) wurde daher das Berufsbild "Recyclist / Recyclistin" geschaffen. Es handelt sich um eine dreijährige Grundausbildung von Lehrlingen im Sammeln, Sortieren, Aufbereiten, Zwischenlagern und im Zuführen von Wertstoffen zur Wiederverwertung und in der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle.

Folgende Grundlagen sind erarbeitet worden:

  • Infobroschüre Recyclist/Recyclistin
  • Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung
  • Lehrplan für den beruflichen Unterricht
  • Reglement über die überbetrieblichen Kurse
  • Modelllehrgang

 

Offene Lehrstellen:

Tägerschaft:

  • VSMR
    Aarbergergasse 56
    Postfach CH-3000 Bern 7
    Tel. +41 31 313 28 26 / Fax +41 31 313 28 29
    E-mail info@vsmr.ch
  • Überarbeitung des Berufsbildes neu über R-Suisse (www.r-suisse.ch)

Medien:

Video "Das will ich werden: Recyclist" (Berufsbilder)
Film anschauen (kann mit real player angeschaut werden)
Quelle: SF Schulfernsehen
Länge: 4:45min.
Letzte Ausstrahlung: 20.12.2004
Info zum Inhalt:

Rohstoffe sind nicht unbeschränkt vorhanden. Heute ist darum unbestritten: Stoffe müssen soweit möglich wieder verwertet werden. Ein Dienst an die Umwelt einerseits, ein Handelszweig andererseits. Wertstoffe sammeln, sortieren, aufbereiten, lagern und der Wiederverwertung zuführen, das ist die Aufgabe des Recyclisten. Ein Beruf, den man seit dem Jahr 2000 lernen kann. Ein Beruf mit Zukunft.

Start mit der Berufslehre: Mit beginnendem Herbstschuljahr

Termine der überbetrieblichen Kurse für Auszubildende

Anforderungen an den Lehrbetrieb:

Mindestanforderungen des Lehrbetriebes

Die Firma muss die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Auflagen erfüllen, über die notwendigen Einrichtungen verfügen und das Ausbildungsprogramm anbieten bzw. vermitteln können. Lehrbetriebe, die einzelne Elemente des Ausbildungsprogramms nicht anbieten können, müssen sich verpflichten, diese Teile in einem anderen Betrieb vermitteln zu lassen.

Die Ausbildung von Lehrlingen bedarf einer kantonalen Bewilligung, die beim jeweiligen kantonalen Amt für Berufsbildung einzuholen ist.

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